Bauarbeitenkoordinationsgesetz

Richtungspfeil: BauKG § 9

 

 

 

Übertragung von Pflichten des Bauherrn

 

 

 

Projektleiter

 

 

Wenn ein Projektleiter eingesetzt ist, kann der Bauherr seine Pflichten nach

            BauKG § 3

            BauKG § 4 Abs. 1

            BauKG § 6

            BauKG § 7

            und BauKG § 8

dem Projektleiter mit dessen Zustimmung übertragen.

 

Dies gilt nicht, wenn ein Betriebsangehöriger des Bauherrn als Projektleiter eingesetzt ist

 

Als Planungs- oder Baustellenkoordinator ist eingesetzt

 

 

 

Ein Betriebsangehöriger des Bauherrn

 

Wenn ein Betriebsangehöriger des Bauherrn als Planungs- oder Baustellenkoordinator eingesetzt ist, ist anstelle des Koordinators der Bauherr für die Einhaltung der Pflichten nach BauKG § 4 Abs. 2 und BauKG § 5 verantwortlich

 

 

Ein Betriebsangehöriger des Projektleiters

 

Wenn ein Betriebsangehöriger des Projektleiters als Planungs- oder Baustellenkoordinator eingesetzt ist, ist anstelle des Koordinators der Projektleiter für die Einhaltung der Pflichten nach BauKG § 4 Abs. 2 und  BauKG § 5 verantwortlich