Bauarbeitenkoordinationsgesetz |
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Übertragung von Pflichten des Bauherrn |
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Projektleiter
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Wenn ein Projektleiter eingesetzt ist, kann der Bauherr seine Pflichten nach und BauKG § 8 dem Projektleiter mit dessen Zustimmung übertragen.
Dies gilt nicht, wenn ein Betriebsangehöriger des Bauherrn als Projektleiter eingesetzt ist |
Als Planungs- oder Baustellenkoordinator ist eingesetzt
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Ein Betriebsangehöriger des Bauherrn
Wenn ein Betriebsangehöriger des Bauherrn als Planungs- oder Baustellenkoordinator eingesetzt ist, ist anstelle des Koordinators der Bauherr für die Einhaltung der Pflichten nach BauKG § 4 Abs. 2 und BauKG § 5 verantwortlich
Ein Betriebsangehöriger des Projektleiters
Wenn ein Betriebsangehöriger des Projektleiters als Planungs- oder Baustellenkoordinator eingesetzt ist, ist anstelle des Koordinators der Projektleiter für die Einhaltung der Pflichten nach BauKG § 4 Abs. 2 und BauKG § 5 verantwortlich |