Planungskoordinator

 

 

Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Vorbereitungsphase ist eine natürliche oder juristische Person oder sonstige Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit, die vom Bauherrn oder Projektleiter mit der Durchführung der in BauKG § 4 genannten Aufgaben für die Vorbereitungsphase des Bauwerks betraut wird.

 

 

[Quelle: Bauarbeitenkoordinationsgesetz]