Baustellenkoordinator

 

Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Ausführungsphase ist eine natürliche oder juristische Person oder sonstige Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit, die vom Bauherrn oder Projektleiter mit der Durchführung der in BauKG § 5 genannten Aufgaben für die Ausführungsphase des Bauwerks betraut wird.

 

 

[Quelle: Bauarbeitenkoordinationsgesetz]