Bauarbeitenkoordinationsgesetz

Richtungspfeil: BauKG § 3

 

 

 

Bestellung von Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz

 

 

 

Bestellung durch den Bauherrn!!!

 

Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr zu bestellen:

 

Der Bauherr kann die Aufgaben des Planungs- und Baustellenkoordinators selbst wahrnehmen, wenn er die Voraussetzungen nach BauKG §3 Abs. 3 erfüllt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Koordinator

 

·     kann eine natürliche oder juristische Person oder sonstige Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit bestellt werden.

 

·     darf nur eine Person bestellt werden, die über eine für die jeweilige Bauwerksplanung oder Bauwerksausführung einschlägige Ausbildung und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung verfügt.

 

Dazu zählen:

  • Baumeister und Personen, die eine sonstige baugewerbliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben

  • Personen, die ein Universitätsstudium, ein Fachhochschulstudium, eine höhere technische Lehranstalt oder eine vergleichbare Ausbildung jeweils auf dem Gebiet des Hoch- oder Tiefbaus erfolgreich abgeschlossen haben

  • Wird eine juristische Person oder sonstige Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit zum Koordinator bestellt, müssen diese Voraussetzungen von jeder gemäß BauKG §3 Abs. 2 benannten natürlichen Person erbracht werden

 

 

 

Planungskoordinator

 

    Die Bestellung des hat zu Beginn der Planungsarbeiten zu erfolgen.

 

 

 

Baustellenkoordinator

 

    Die Bestellung des hat spätestens bei Auftragsvergabe zu erfolgen.

 

 

 

 

Die Bestellung mehrerer Personen

zu nacheinander tätigen Planungs- oder Baustellenkoordinatoren ist zulässig

zu nebeneinander tätigen Planungs- oder Baustellenkoordinatoren ist nur zulässig, wenn deren Verantwortungsbereiche räumlich klar voneinander abgegrenzt sind

 

 

 

 

In Katastrophenfällen

 

Ist bei unaufschiebbaren oder bei kurzfristig zu erledigenden Arbeiten eine rechtzeitige Bestellung nicht möglich und müssen die Arbeiten aber fortgesetzt werden, so ist die Bestellung so rasch wie möglich, spätestens jedoch am Tag des Beginns der fortgesetzten Arbeiten, nachzuholen.

 

 

Bestellung nur schriftlich

 

 

Die Bestellung hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist nur wirksam, wenn ihr der Bestellte nachweislich zugestimmt hat.