Nicht durchbruchsichere Dachflächen

 

BauV § 90

 

 

M 222

 

Nicht durchbruchsichere Dachflächen dürfen nur betreten werden, wenn nachfolgende Sicherungsmaßnahmen getroffen sind

 

 

 

 

Geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen Durchbrechen sind:

  • Unterdachkonstruktionen, wie volle Schalung, Unterspanntafeln oder korrosionsbeständiges Maschendrahtgitter

  • Lauf- und Arbeitsstege

  • Dachleitern

 

 

 

 

Lauf- und Arbeitsstege



  • Dachneigungen bis 20 Grad

    Verlegerichtung der Eindeckungselemente parallel zum Dachsaum mit einer Breite von mindestens 25 cm

    In den übrigen Fällen müssen sie mit einer Breite von mindestens 50 cm verlegt sein

 

  • Dachneigung mehr als 20 Grad

    Gegen unbeabsichtigtes Verschieben bzw. Abrutschen gesichert

 

  • Dachneigung von mehr als 10 Grad

    Mit Trittleisten

 

  • Dachneigung von mehr als 30 Grad

    Mit Stufen versehen

 

 

 

 

 

Dachleitern

 

  • Dachneigungen von 20 Grad bis 75 Grad

    Verwendung ohne zusätzliche Maßnahmen gegen Durchbrechen

  • Dachneigungen unter 20 Grad

    geeignete Maßnahmen, wie Unterspanntafeln, ein Durchbrechen zwischen den Sprossen verhindern

                                                                                              Siehe auch:

                                                                                                          Dachleiter

 

 

 

 

 

Absturzhöhe über 5,00 m ins Innere des Bauwerkes

 

Eine der folgenden Schutzmaßnahmen gegen Absturz sind zu treffen:

  • Unterdachkonstruktionen wie volle Schalung, Unterspanntafeln oder korrosionsbeständiges Maschendrahtgitter

  • Fanggerüste

  • Auffangnetze

  • Sicherung der Arbeitnehmer durch Anseilen, wenn geeignete Anschlagpunkte zur Verfügung stehen

 

 

 

 

 

 

Der Gefahrenbereich unterhalb

 

Entsprechende Absperrung und durch Warnschilder gekennzeichnet

 

 

 

 

 

 

Bei Ausführung von Maurer-, Verputz-, Gerüst- und ähnlichen Arbeiten

Ist zu erwarten, dass durch die Art der Arbeiten größere Belastungen auftreten, dann müssen die Arbeitsplätze und Verkehrswege so hergestellt und gestaltet sein, als ob das Dach nicht eingedeckt wäre.