Feuerlöschmittel und -geräte |
BauV § 45 |
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Eine große Anzahl von Bränden können im Anfangsstadium der Entstehung ausgezeichnet bekämpft werden. Für die Erstmaßnahmen zur Bekämpfung eines solchen Entstehungsbrandes ist der Feuerlöscher geradezu prädestiniert.
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Geeigneten Feuerlöschmittel und Feuerlöschgeräte, wie Löschwasser, Löschsand, Handfeuerlöscher oder fahrbare Feuerlöscher |
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Müssen auf jeder Baustelle unter
Berücksichtigung
bereitgehalten werden.
Diese Mittel und Geräte sind gebrauchsfähig zu halten und müssen erforderlichenfalls gegen Einfrieren geschützt sein.
Feuerlöschgeräte müssen den für sie geltenden Rechtsvorschriften, Handfeuerlöscher überdies den anerkannten Regeln der Technik entsprechen!
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Anbringung und Erreichbarkeit |
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Feuerlöschmittel und Feuerlöschgeräte müssen gut sichtbar, auffallend gekennzeichnet und jederzeit leicht erreichbar sein. Orte, an denen Feuerlöschmittel und Feuerlöschgeräte bereitgestellt sind, müssen deutlich und dauerhaft gekennzeichnet sein.
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Feststoff-, Flüssigkeits-, Gas- oder Leichtmetallbränden |
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A B
C D |
Zum Löschen dürfen nur die für die jeweilige Brandklasse geeigneten Feuerlöschmittel, zum Löschen von Bränden von unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln sowie in deren Nähe nur hiefür geeignete Löschgeräte verwendet werden.
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Auf Baustellen mit besonders brandgefährlichen oder explosionsgefährlichen Arbeitsvorgängen oder Arbeitsverfahren |
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Zur Rettung von Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, müssen Löschdecken oder mit Wasser gefüllte geeignete Behälter in ausreichender Anzahl leicht erreichbar bereitgestellt sein.
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Schweiß-, Schneide- und Lötarbeiten sowie bei Arbeiten mit Trennschleifmaschinen in der Nähe von brennbaren oder entzündlichen Materialien |
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Geeignete Handfeuerlöscher müssen bereitgestellt sein.
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Handhabung |
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Für wirksame Brandschutzmaßnahmen muss eine ausreichende Zahl von Arbeitnehmern vertraut sein. Diese müssen auch hinsichtlich einer zweckmäßigen Anwendung der Löschverfahren unterwiesen sein. Siehe auch: Bedienung
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Überprüfung |
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Siehe auch:
http://www.feuerwehr-rulle.de/tipp_feuerloescher.html