Arbeitsunfall – Was tun?

 

 

 

 

 

 

Bei einem Unfall richtig reagieren:

 

 

Bewahren Sie Ruhe und Umsicht!

 

 

·        Unterbrechen Sie sofort Ihre Arbeit

 

·        Leisten Sie sofort erste Hilfe

 

·        Fordern Sie gegebenenfalls über den Notruf Hilfe an und/oder informieren dann den Ersthelfer in Ihrem Betrieb.

 

·        Sichern Sie erforderlichenfalls die Unfallstelle ab.

 

·        Sorgen Sie für Erste Hilfe, indem Sie die Kollegin/den Kollegen versorgen. Benutzen Sie dazu die Materialien aus dem Verbandkasten.

 

 

 

Melden Sie jede Verletzung, jeden Gesundheitsschaden, durch einen Arbeitsunfall Ihrem Chef/Ihrer Chefin, damit die Unfallursache untersucht werden kann.

 

Nur wenn die Unfallursache geklärt ist, können in Zukunft ähnliche Unfälle vermieden werden.

 

 

 

Unfallmeldepflicht der Unternehmer an die AUVA

 

Unternehmer sind verpflichtet, jeden Arbeitsunfall und jede Berufskrankheit bei der AUVA innerhalb von 5 Tage zu melden. Diese Meldung trifft auch zu, wenn der Unternehmer selbst einen Arbeitsunfall erleidet hat.

 

Unfallmeldung:

Formulare der AUVA (PDF)