Arbeitsunfall – Was tun?
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Bei einem Unfall richtig reagieren:
· Unterbrechen Sie sofort Ihre Arbeit
· Leisten Sie sofort erste Hilfe
· Fordern Sie gegebenenfalls über den Notruf Hilfe an und/oder informieren dann den Ersthelfer in Ihrem Betrieb.
· Sichern Sie erforderlichenfalls die Unfallstelle ab.
· Sorgen Sie für Erste Hilfe, indem Sie die Kollegin/den Kollegen versorgen. Benutzen Sie dazu die Materialien aus dem Verbandkasten.
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Melden Sie jede Verletzung, jeden Gesundheitsschaden, durch einen Arbeitsunfall Ihrem Chef/Ihrer Chefin, damit die Unfallursache untersucht werden kann.
Nur wenn die Unfallursache geklärt ist, können in Zukunft ähnliche Unfälle vermieden werden.
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Unfallmeldepflicht der Unternehmer an die AUVA
Unternehmer sind verpflichtet, jeden Arbeitsunfall und jede Berufskrankheit bei der AUVA innerhalb von 5 Tage zu melden. Diese Meldung trifft auch zu, wenn der Unternehmer selbst einen Arbeitsunfall erleidet hat.
Unfallmeldung: |
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