Unterdächer sind
jedenfalls anzuordnen bei:
- ausgebautem Dachgeschoß
- schwer zugänglichen Dachräumen oberhalb nicht
massiven Decken
- Unterschreitungen der Regeldachneigung
- Metall-Doppelstehfalzdächern bei Dachneigungen
< 7°
- außergewöhnlichen klimatischen Verhältnissen
- Dachformen mit extremen Sparrenlängen
- bei erhöhten Dichtheitsanforderungen an das
Dach
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