Luftdicht /Dampfsperre

 

Nicht diffusionsoffene Vordeckbahn

Diffusionsoffene Vordeckbahn

 

 

Eine dichte Gebäudehülle ist heute Stand der Technik und somit vom Bauherrn auch ohne besondere Vereinbarung einforderbar. Der Auftraggeber hat also Anspruch auf ein entsprechend luftdichtes Gebäude, dessen Dämmschichten außerdem vor Windeinfluss geschützt sind.

 

Die Luftdichtheit eines Bauteils wird im Dachgeschossausbau meist durch Einbau von verklebten Folien erreicht. Die Luftsperre verhindert sowohl das Ausströmen warmer Raumluft als auch das Einströmen kalter Außenluft in den Raum. Sie muss auch gleichzeitig die Funktion der bisherigen Dampfbremse/Dampfsperre erfüllen und ist daher an der Innenseite des Dachaufbaus angebracht. Dämmstoffe aus Mineralwolle, Zellulose oder ähnlichem luftdurchlässigem Material benötigen unbedingt einen Schutz gegen einströmende Kaltluft von außen die Windbremse.

                                                                                            

Die Luftdichtheit eines Gebäudes wird in Hinkunft das Abnahmekriterium schlechthin werden.

Die Funktionsfähigkeit der luftdichten Schicht (Dampfbremse) lässt sich durch die Differenzdruckmessung (Blower-Door-Messung) relativ einfach prüfen.

Textfeld: Übersicht