Prüf- und Warnpflicht

 

 

 

Die Prüfung erstreckt sich unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ausführungsart auf den vorhandenen Untergrund mit branchenüblichen, einfachen Methoden (z.B.: Augenschein, Messungen,…).

 

 

 

Zu prüfen sind insbesondere:

·        erforderliche Öffnungen (z.B.: für die Zuluft, Abluft für den Dachraum) sowie die Unterlüftung der Dachhaut;

·        Dachneigung in Bezug auf die Deckungsart;

·        Dimensionierung der Konterlattung in Bezug auf Dachneigung und Sparrenlänge;

·        Vordeckung, Unterspannung;

·        Beschaffenheit und Zweckmäßigkeit der Blecheinfassungen;

·        Latten in Bezug auf Mindestüberdeckung und Querschnitt.

 

 

 

Eingehende technologische oder chemische Untersuchungen (z.B.: konstruktiver Aufbau hinsichtlich Statik, Bauphysik, Korrosionsschutz und Haltbarkeit) gehören nicht zur Prüfpflicht des Auftragnehmers.

 

Sind Materialien nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu verarbeiten, die von den Bestimmungen der ÖNORM B2219 abweichen, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber auf diesen Umstand hinzuweisen.