Unterspannungen |
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Alle flächigen, wasserableitenden Bauteile unterhalb der Dachhaut, die keine
Unterdächer
sind, fallen unter den Begriff Unterspannung.
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Unterspannungen
sind dann anzuordnen, wenn Feuchtigkeitsempfindliche Dämmmaterialien
auf der obersten Geschoßdecke des Dachraumes aufgebracht werden ·
Unterspannungen
sind nur bei nicht ausgebautem Dachgeschoß zulässig ·
Die Regeldachneigung
der Dacheindeckung darf nicht unterschritten werden · Über der Unterspannung ist eine Konterlattung anzuordnen |