Tabelle

 

Legende

 

 

1) Der Einbau von Nageldichtungsbänden bei Dachneigungen ³30° wird bei besonderen Anforderungen an das Unterdach (z.B. bei Sanierungen über bereits ausgebautem Dachgeschoß oder besonders exponierten Lagen) generell empfohlen.
Soweit ein positiver Nachweis der Nageldichtheit gemäß ÖNORM B 3647 vorliegt, darf im Regelfall auch bei Neigungen< 30° auf den Einsatz von Nageldichtungsbänden verzichtet werden.

2) Der Einbau von Nageldichtungsbändern bei Dachneigungen<: 20° wird bei besonderen Anforderungen an das Unterdach generell empfohlen.
Soweit ein positiver Nachweis der Nageldichtheit gemäß ÖNORM B 3647 vorliegt, darf im Regelfall auch bei Neigungen< 20° auf den Einsatz von Nageldichtungsbändern verzichtet werden.

3) Überlappungsverklebung der Höhenüberdeckung bei regensicheren Unterdächern dient der mechanischen Fixierung der Vordeckbahn zwischen Konterlatten und besitzt keine Dichtheitswirkung. Bei Dachneigungen unter 15° (nur Metalldächer) sind die Naht- und Stoßüberdeckungen zu verschweißen oder mittels pastösen Klebemittels in einer Mindestbreite von 4 cm zu verkleben.

 

 

4) Material-Mindestanforderungen

 

Vordeckbahnen

Alle verwendeten Vordeckbahnen (Kunststoff, Bitumen und Polymerbitumen) müssen den Bestimmungen der ÖNORMEN B 2219, B 7219 und EN 13859-1, entsprechen

 

Die geforderten Eigenschaften müssen auch noch nach einer freien Bewitterung von 4 Monaten ohne Veränderung der physikalischen Materialkennwerte erreicht werden.

 

 

Dichtungsbänder bzw. Dichtmittel für Konterlattenbefestigungen

Die Breite von Dichtungsbändern sollte jener der Konterlatten entsprechen, mindestens jedoch 50 mm betragen.

 

Die Dichtungsbänder dürfen keine Wasserhinterwanderung zulassen.

 

Dichtungsbänder bzw. Dichtmittel, die nicht mit der Vordeckbahn verklebt werden, müssen eventuell vorhandene Unebenheiten der Grenzflächen unter Einhaltung der erforderlichen Pressung ausgleichen.

 

Auf die dauerhafte Verträglichkeit des Materials der Dichtungsbänder bzw. Dichtmittel mit der Vordeckbahn ist zu achten.

 

 

Holzwerkstoffplatten

Holzwerkstoffplatten müssen die Anforderungen der ÖNORMENEN 622-1 bis -5 und der ÖNORM EN 13986, welche Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung von Holzwerkstoffen zur Verwendung im Bauwesen regelt, erfüllen.

 

Konterlatten

Die Konterlattenbreite hat mindestens 5 cm, unterhalb von Dachlattungsstößen mindestens 8 cm zu betragen. Die Konterlattenhöhe ist abhängig vom Lüftungsquerschnitt gemäß den Bestimmungen der ÖNORMEN B 2219, B 7219 und B 7215.

 

Befestigungsmittel für Vordeckbahnen

Die Befestigungsmittel müssen zugelassen und mindestens korrosionsgeschützt sein.

Klammem sind nur bei verdeckter Befestigung der Bahnen zulässig.