Dachausmittlung mit Abwasserverbot |
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Gleiche Traufenhöhe |
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Gleiche Dachneigung |
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Satteldach |
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Bei jenem Teil der Nachbarmauer (Giebel- oder Feuermauer), zu dem nach der theoretischen Dachausmittlung Falllinien führen würden, muss eine zusätzliche Dachfläche angeordnet werden. Die Traufe dieser neu anzuordnenden Dachfläche wird ausnahmslos im rechten Winkel zur Nachbarmauer (=Traufe im rechten Winkel zur Wasserflussrichtung) angenommen. |
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Gedachte Traufe im rechten Winkel zur Nachbarmauer einzeichnen
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‚ Winkelhalbierung der Traufe der Dachfläche mit der gedachten Traufe der neu entstehenden Dachfläche ergibt die Kehllinie
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ƒWird die gedachte Traufe mit der Traufe der gegenüberliegenden Dachfläche geschnitten, so ergibt sich ein Schnittpunkt. Durch die Winkelhalbierung dieser beiden Traufen entsteht ein Stück eines steigenden Firstes.
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„Schraffur entsprechend der Wasserflusslinien (=Im Rechten Winkel zur Traufe/gedachten Traufe) anbringen |