Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

 

  § 5. Arbeitgeber sind verpflichtet, in einer der Anzahl der

Beschäftigten und den Gefahren entsprechenden Weise die Ergebnisse

der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die

durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung schriftlich

festzuhalten (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente). Soweit

dies aus Gründen der Gefahrenverhütung erforderlich ist, ist diese

Dokumentation arbeitsplatzbezogen vorzunehmen.