Gerüste |
BauV § 57 |
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Gerüstlagen |
M262 |
Gerüstbelagteile allgemein:
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Verwendung von Pfosten als Gerüstbelag:
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Breite mind.
20 cm ·
Dicke mind. 5
cm ·
parallel
besäumt ·
Verringerung
der Dicke infolge Herstellungstoleranz, Abnützung und Schwinden max. 5
Prozent ·
Überstand der
Pfosten: ·
Max. Abstand
der Auflager voneinander: |
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Andere Gerüstbeläge
Andere Gerüstbeläge, wie
verleimte Belagsplatten aus Holz, Belagsplatten aus Metall, Metallrahmen mit
Holzbelag, dürfen verwendet werden, wenn sie insbesondere hinsichtlich der Tragfähigkeit,
Widerstandsfähigkeit und Durchbiegung den Pfostenbelägen mindestens
gleichwertig sind.
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