Allgemeine Bestimmungen über Unterkünfte

 

  § 38. (1) Den Arbeitnehmern sind erforderlichenfalls geeignete

Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, insbesondere dann, wenn sie auf

derart entlegenen Baustellen beschäftigt werden, daß sie in deren

Umgebung keine Räume erhalten können, die den sonst für Wohnräume

maßgebenden Erfordernissen entsprechen.

  (2) Unterkünfte müssen nahe der Baustelle liegen und leicht

erreichbar sein. Unterkünfte und Zugänge zu diesen dürfen nicht in

einem Bereich liegen, der erfahrungsgemäß insbesondere durch Lawinen,

Steinschlag oder Hochwasser gefährdet erscheint.

  (3) Werden Räume in Gebäuden für Unterkunftszwecke zur Verfügung

gestellt, müssen diese Räume den für Wohnräume geltenden

baupolizeilichen und feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen.

  (4) Zum Trocknen nasser Kleidung muß ein beheizbarer und

ausreichend lüftbarer Trockenraum mit einer geeigneten Einrichtung

zur Verfügung stehen. Nasse Arbeits- oder Schutzkleidung darf nicht

in Schlafräumen getrocknet werden.

  (5) Es müssen Einrichtungen zum Aufbewahren, Wärmen, Kühlen und

Zubereiten von Speisen zur Verfügung stehen, sofern nicht eine eigene

Küche eingerichtet ist. Es sind Mittel zur Ersten Hilfeleistung

bereitzuhalten. In den Unterkünften müssen Trinkwasser oder Getränke

gemäß § 33 Abs. 1, Waschgelegenheiten gemäß § 34 und Aborte gemäß

§ 35 zur Verfügung stehen.

  (6) Baustoffe, Baugeräte oder motorbetriebene Fahrzeuge sowie

gesundheitsgefährdende, brandgefährliche und explosionsgefährliche

Arbeitsstoffe dürfen in den Unterkünften nicht gelagert oder

abgestellt werden. Zur Aufbewahrung des den Arbeitnehmern gehörenden

Werkzeuges müssen nach Bedarf verschließbare Behälter beigestellt

sein.

  (7) Außentüren von Unterkünften müssen dicht und verschließbar

sein, sie müssen im Regelfall nach außen aufschlagen und mit einem

Windfang ausgestattet sein.

  (8) Während der kalten Jahreszeit und bei naßkalter Witterung

müssen Unterkünfte so beheizt werden, daß eine Raumtemperatur von

mindestens 21 Grad C erreicht wird.