Fachkundige

 

 

Fachkundige sind Personen, die die erforderlichen Fachkenntnisse und Berufserfahrungen besitzen und auch die Gewähr für eine gewissenhafte Durchführung der ihnen übertragenen Arbeiten bieten.

Als fachkundige Personen gelten fachkundige Organe von Anstalten des Bundes oder eines Bundeslandes, von staatlich autorisierten Anstalten, sowie Ziviltechniker oder Gewerbetreibende, jeweils im Rahmen ihrer Befugnisse.

Als fachkundige Personen können auch Betriebsangehörige eingesetzt werden.

 

 

 [Quelle: Bauarbeiterschutzverordnung]