Mindestdicke einzelner Schieferplatten

 

 

Die Mindestdicke von Dachschieferplatten, die durch Anpassung der Basisdicke einzelner Platten unter Berücksichtigung des theoretischen Calciumcarbonatgehaltes und des Verhaltens bei der entsprechenden Prüfung der Beständigkeit gegen Schwefeldioxid ermittelt wird.

 

 

[Quelle: ÖNORM EN 12326-1]