kraftschlüssig

 

 

Eigenschaft eines Materials, die an einem Ort freigesetzte Energie auf einen anderen Ort folgerichtig zu übertragen

 

 

[Quelle: ÖNORM B 7215]

 

 

 

 

kraftschlüssig

 

 

Eigenschaft eines Materials, die an einem Ort freigesetzte Energie auf einen anderen Ort folgerichtig zu übertragen

 

 

[Quelle: ÖNORM B 7219]