Bemessen

 

 

Festlegung der Maße und Bereiche des Zusammenwirkens der Materialien und Bauteile aufgrund von Erfahrungswerten, Berechnungen und/oder Ergebnissen von Eignungsprüfungen.

 

 

[Quelle: ÖNORM B 7215]

 

 

 

Bemessen

 

 

Festlegung der Maße und Bereiche des Zusammenwirkens der Materialien und Bauteile aufgrund von Erfahrungswerten, Berechnungen und/oder Ergebnissen von Eignungsprüfungen.

 

 

[Quelle: ÖNORM B 7219]